Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Handel mit Waren aller Art
IAM GmbH · Griesgasse 2A · 5020 Salzburg · Österreich
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kauf-, Liefer- und sonstigen Warenhandelsgeschäfte der IAM GmbH (nachfolgend „IAM“ oder „Verkäuferin“) mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.
1.2 Sie gelten insbesondere für den Handel mit Waren aller Art, unabhängig von der jeweiligen Warengruppe, Vertriebsform oder Bezugsquelle, soweit der Verkauf rechtlich zulässig und von den gewerberechtlichen Befugnissen der IAM umfasst ist.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor.
1.4 Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn IAM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von IAM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme der Bestellung, Auslieferung der Ware oder sonstige eindeutige Annahmeerklärung durch IAM zustande.
2.3 Angaben in Katalogen, Preislisten, Produktblättern, Abbildungen, Mustern und sonstigen Verkaufsunterlagen dienen der Beschreibung. Handelsübliche, produktions- oder materialbedingte Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und keine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft betroffen ist.
2.4 IAM ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist.
3. Preise, Steuern und Nebenkosten
3.1 Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Versand-, Verpackungs-, Fracht-, Zoll-, Versicherungs-, Montage- und sonstige Nebenkosten sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.3 Bei nachträglichen, vom Käufer veranlassten Änderungen des Lieferumfangs oder der Ausführung ist IAM berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand zusätzlich zu verrechnen.
3.4 Bei längerfristigen Liefervereinbarungen oder Lieferungen zu einem späteren Termin können nach Vertragsabschluss eintretende, von IAM nicht beeinflussbare erhebliche Kostensteigerungen nur insoweit weitergegeben werden, als dies im konkreten Vertrag wirksam vereinbart wurde.
4. Zahlung
4.1 Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.2 IAM kann insbesondere bei Neukunden, Sonderbeschaffungen, kundenspezifischen Waren oder erhöhtem Ausfallsrisiko Vorauszahlung, Teilzahlung oder eine angemessene Anzahlung verlangen.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten für Unternehmergeschäfte.
4.4 Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers kann IAM noch ausstehende Lieferungen bis zur Zahlung fälliger Forderungen bzw. Stellung angemessener Sicherheiten zurückhalten.
4.5 Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.
5. Lieferung, Teillieferung und Liefertermine
5.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 IAM ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, sofern dadurch die Interessen des Käufers nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
5.3 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von IAM, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen, Lieferengpässen, Rohstoffmangel, Streik oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung trotz ordnungsgemäßer Beschaffung.
5.4 Wird eine vereinbarte Lieferung aufgrund eines von IAM zu vertretenden Umstands verzögert, richten sich die Rechte des Käufers nach den gesetzlichen Vorschriften und wirksam vereinbarten Haftungsbeschränkungen.
6. Versand, Übergabe und Gefahr
6.1 Lieferort, Versandart und Gefahrübergang richten sich vorrangig nach der individuellen Vereinbarung.
6.2 Bei Versendung an Unternehmer geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über.
6.3 Verzögert sich Versand oder Übergabe aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, kann IAM die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern und angemessene Lagerkosten verrechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem konkreten Liefergeschäft Eigentum von IAM.
7.2 Der Käufer hat Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und IAM unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.
7.3 Eine Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb ist zulässig, soweit dadurch die Sicherungsinteressen von IAM nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Soweit erforderlich, sind weitergehende Sicherungsabreden im Einzelvertrag zu treffen.
8. Untersuchung und Mängelrüge im B2B-Geschäft
8.1 Der Käufer hat die Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen und erkennbare Mängel sowie Mengen- oder Falschlieferungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, soweit § 377 UGB anwendbar ist.
8.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
8.3 Die Mängelanzeige soll Art und Umfang des behaupteten Mangels nachvollziehbar beschreiben und nach Möglichkeit mit geeigneten Unterlagen oder Fotos dokumentiert werden.
9. Gewährleistung
9.1 Für Mängel der gelieferten Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit im B2B-Verhältnis wirksam nichts Abweichendes vereinbart wurde.
9.2 IAM ist zunächst Gelegenheit zu geben, den Mangel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Austausch zu beheben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist.
9.3 Keine Gewährleistung besteht für Schäden oder Beeinträchtigungen, die insbesondere durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Lagerung, Nichtbeachtung von Produkt- oder Pflegehinweisen, gewöhnliche Abnutzung, eigenmächtige Änderungen oder Eingriffe Dritter nach Gefahrübergang verursacht wurden, soweit IAM diese nicht zu vertreten hat.
9.4 Herstellergarantien oder sonstige Garantien Dritter bestehen unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und nur nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
10. Rücknahme und Umtausch
10.1 Unternehmer haben kein allgemeines gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht für mangelfreie Ware.
10.2 Eine freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der vorherigen Zustimmung von IAM. IAM kann die Rücknahme insbesondere von unbeschädigter Originalverpackung, Wiederverkaufsfähigkeit und der Übernahme angemessener Rücknahme-, Prüf-, Transport- oder Wiedereinlagerungskosten abhängig machen.
10.3 Kundenspezifisch beschaffte, angefertigte, konfigurierte, gekennzeichnete oder veredelte Waren werden grundsätzlich nicht freiwillig zurückgenommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11. Kundenspezifische Waren und Freigaben
11.1 Bei Waren, die nach Vorgaben des Käufers hergestellt, beschafft, bedruckt, etikettiert, verpackt, konfiguriert oder sonst individualisiert werden, ist der Käufer für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Vorgaben verantwortlich.
11.2 Erteilt der Käufer eine Muster-, Layout-, Etiketten-, Verpackungs- oder Produktionsfreigabe, gilt die freigegebene Ausführung als verbindliche Grundlage der Produktion, soweit kein von IAM zu vertretender Produktionsfehler vorliegt.
11.3 Der Käufer gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Marken, Logos, Texte, Bilder, Rezepturvorgaben, Designs oder sonstige Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Bei berechtigten Ansprüchen Dritter stellt der Käufer IAM im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen frei, soweit die Rechtsverletzung aus den Vorgaben des Käufers resultiert.
11.4 Technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare geringfügige Abweichungen in Farbe, Material, Struktur, Gewicht, Abmessung oder Stückzahl sind zulässig, soweit sie handelsüblich und für den Käufer zumutbar sind.
12. Produktinformationen und regulatorische Anforderungen
12.1 Produktspezifische gesetzliche Anforderungen, Kennzeichnungs-, Sicherheits-, Lager-, Transport- oder Verwendungsvorschriften bleiben unberührt.
12.2 Soweit IAM lediglich mit fertig verkehrsfähiger Ware handelt, beruhen technische und produktbezogene Angaben grundsätzlich auf Informationen des Herstellers oder Vorlieferanten, sofern IAM keine eigenen Zusicherungen abgibt.
12.3 Bei kundenspezifischen Private-Label- oder Sonderprojekten werden Verantwortlichkeiten für Rezeptur, Kennzeichnung, Verkehrsfähigkeit, Produktinformation, behördliche Meldungen und Freigaben erforderlichenfalls in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
13. Haftung
13.1 IAM haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IAM, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
13.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht, insbesondere bei Personenschäden sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
13.4 Für Schäden aus unsachgemäßer Lagerung, Verwendung, Verarbeitung oder Kombination der Ware durch den Käufer oder Dritte haftet IAM nicht, soweit IAM diese Umstände nicht zu vertreten hat.
14. Schutzrechte und Unterlagen
14.1 An von IAM erstellten oder bereitgestellten Katalogen, Zeichnungen, Entwürfen, Produktdarstellungen, Kalkulationen, Texten, Fotos und sonstigen Unterlagen verbleiben die jeweiligen Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte.
14.2 Eine Nutzung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus bedarf, soweit Schutzrechte bestehen, der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
15. Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich.
15.2 Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
16. Datenschutz
16.1 IAM verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und zur Durchführung der Geschäftsbeziehung.
16.2 Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der IAM GmbH.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der IAM GmbH vereinbart.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich oder in Textform erfolgen, soweit keine zwingende gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
18.3 Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.
Unternehmensangaben
IAM GmbH
Firmenbuchnummer: 562063p
Stand: September 2026
Ansprechpartner: Michael Grünwald